Einzug in eine Wohnanlage oder Einrichtung
In größeren Häusern ist der Umzugstag selten allein Ihre Sache. Es gibt eine Verwaltung, oft einen Hausmeister und Regeln, die für alle gelten. Üblich sind ein Zeitfenster für die Anlieferung, ein Lastenaufzug, der angemeldet werden muss, und eine Zufahrt, die nicht für jedes Fahrzeug ausgelegt ist.
Führt der Weg zum Haus über eine Tiefgarage, ist die Durchfahrtshöhe entscheidend. Große Umzugsfahrzeuge kommen dort nicht hinein, dann wird oberirdisch entladen und der Weg zur Wohnung ist länger. Auch das lässt sich einplanen, wenn es vorher bekannt ist.
Die Anmeldung bei der Verwaltung läuft in der Regel über Sie oder Ihre Angehörigen, weil dort ein Vertragspartner gefragt ist. Sobald Sie wissen, was gilt, richten wir uns danach.
Auszug aus einer Altbauetage
Gerade in älteren Häusern, wie sie unter anderem in Bilk, Flingern oder Pempelfort stehen, können Treppenhäuser schmal oder verwinkelt sein. Was vor Jahrzehnten hinaufgetragen wurde, passt deshalb nicht automatisch auf demselben Weg wieder hinaus, etwa weil später eine Zwischentür eingebaut wurde.
Wir beurteilen das Treppenhaus bei der Besichtigung und entscheiden dann Stück für Stück: tragen, zerlegen oder außen am Haus entlang. Für Schränke und Sofas aus oberen Etagen ist ein Möbellift über Balkon oder Fenster meist der schonendere Weg, für die Möbel wie für das Treppenhaus.
Wenn der Umzug über den Rhein geht
Liegen alte und neue Adresse auf verschiedenen Rheinseiten, fällt die Fahrzeit ins Gewicht. Für einen Seniorenumzug bedeutet das vor allem eines: Der Tag sollte nicht im Berufsverkehr beginnen oder enden. Wir legen die Fahrten deshalb bewusst außerhalb der Stoßzeiten und stimmen den Startzeitpunkt mit Ihnen ab. Wo vor dem Haus keine verlässliche Stellfläche ist, richten wir auf Wunsch eine Halteverbotszone ein.
Weniger Räume, ausgewählte Stücke
In der neuen Wohnung steht in der Regel weniger Fläche zur Verfügung. Es hilft, vor dem Packen zu entscheiden, welche großen Möbel wirklich mitkommen. Grundriss und Zimmermaße der neuen Wohnung sind dafür die beste Grundlage, bei einer Einrichtung auch die Angabe, wie viel eigenes Mobiliar dort erlaubt ist.
Bei den kleineren Dingen drängen wir nicht. Was Sie noch nicht entscheiden möchten, kommt mit und kann später immer noch weggegeben werden. Was nicht mitkommen soll, nehmen wir auf Wunsch gleich zur Entsorgung mit.
Wenn Angehörige den Umzug begleiten
Häufig sind Kinder, eine Betreuung oder ein Pflegedienst beteiligt, manchmal von weiter weg. Absprachen können dann telefonisch und schriftlich laufen. Hilfreich ist, wenn eine Person benannt ist, die Entscheidungen abstimmt.
Maßgeblich bleibt, was die Person möchte, die in der neuen Wohnung leben wird. Das gilt für die Frage, was mitkommt, ebenso wie für die Einrichtung am neuen Wohnort.
Übergabe der bisherigen Wohnung
Muss die Wohnung besenrein übergeben werden, übernehmen wir das Ausräumen und die Entsorgung. Das lässt sich mit dem Umzug verbinden oder einige Tage später erledigen, solange der Zugang besteht. Ein Kellerabteil gehört in der Regel dazu.
Vor der Entsorgung gehen wir mit Ihnen durch, was auf keinen Fall verloren gehen darf. Unterlagen, Fotoalben und persönliche Erinnerungsstücke legen wir gesondert zur Seite und übergeben sie Ihnen.
Zuschuss der Pflegekasse
Liegt ein Pflegegrad vor und verbessert der Umzug die Wohnsituation, kann ein Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Absatz 4 SGB XI infrage kommen. Der Antrag sollte vor dem Umzug gestellt werden. Für eine Direktabrechnung mit der Pflegekasse benötigen wir den Bewilligungsbescheid vor dem Umzug. Voraussetzungen und Ablauf haben wir auf Umzug mit Pflegegrad zusammengestellt.
Was den Preis bestimmt
Der Preis hängt am Aufwand, nicht am Alter. Maßgeblich sind Menge und Sperrigkeit, Etage und Aufzug, der Weg vom Fahrzeug bis zur Wohnungstür, die Stellfläche an der aktuellen Adresse, die Angaben zum Zugang am neuen Wohnort, ein möglicher Möbellift sowie der Umfang von Verpackung und Montage. Preisbeispiele nach Wohnungsgröße finden Sie unter Umzugskosten, die Einzelpreise unter Preise. Den verbindlichen Preis für die vereinbarten Leistungen nennen wir nach der Besichtigung.
Häufige Fragen zum Seniorenumzug
Die Einrichtung gibt uns nur ein enges Zeitfenster vor.
Das ist üblich und in der Regel machbar. Wichtig ist, dass wir es früh wissen, denn danach richten sich Personalzahl und Startzeit. Sagen Sie uns das Zeitfenster bei der Anfrage, dann planen wir den Tag darauf zu.
Wer meldet den Umzug bei der Hausverwaltung an?
Meist Sie selbst oder Ihre Angehörigen, weil die Verwaltung einen Ansprechpartner aus dem Haus erwartet. Sobald der Termin bestätigt ist, richten wir uns nach den Vorgaben zu Anlieferung und Aufzug.
Wir haben ein Klavier, das seit Jahrzehnten in der Wohnung steht.
Sagen Sie uns vor der Besichtigung Bescheid. Instrumente, Tresore und alles, was sich nicht zu zweit tragen lässt, planen wir gesondert ein, ebenso den Schutz und die Absicherung.
Wie früh sollten wir anfragen?
Sobald der Termin absehbar ist. Zum Monatswechsel und in den Sommermonaten sind die Fahrzeuge zuerst ausgebucht. Für kurzfristige Termine lohnt die Anfrage trotzdem, es lässt sich häufiger etwas einrichten, als man denkt.
Bekommen wir die Umzugskartons geliefert?
Ja, wir liefern die Kartons vorher und holen sie nach dem Umzug wieder ab. Die Preise finden Sie unter Verpackungsmaterial. Auf Wunsch übernehmen wir das Verpacken vollständig.
Wird die Küche am neuen Wohnort wieder aufgebaut?
Ja. Unsere Monteure bauen die Küche ab, am neuen Wohnort wieder auf und schließen vorhandene Geräte an. Nicht enthalten ist die Elektroinstallation. Neue Leitungen oder Anschlüsse zu setzen ist einem Fachbetrieb vorbehalten.
So kommen Sie zu Ihrem Angebot
Nennen Sie uns die jetzige Adresse mit Etage, das Ziel und den gewünschten Zeitraum. Falls die Einrichtung bereits Vorgaben gemacht hat, gern gleich mit dazu. Alles Weitere klären wir bei der Besichtigung, auf Wunsch gemeinsam mit Ihren Angehörigen.
Erreichbar Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr unter 0211 94257824.
Besichtigungstermin vereinbaren, kostenfrei und unverbindlich
Wir sind im gesamten Stadtgebiet unterwegs, auf beiden Rheinseiten:
Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Bilk, Unterbilk, Flingern, Oberbilk, Gerresheim, Eller, Wersten, Benrath, Kaiserswerth, Oberkassel, Heerdt und Lörick, dazu das nähere Umland.