Umzugsrechner Düsseldorf: Ihre Umzugskosten grob einschätzen

Mit den Reglern beschreiben Sie Ihre jetzige Wohnung in Düsseldorf oder im Umland: Fläche, Zimmer, Etage, Aufzug, Kartons und Schränke. Der Rechner zeigt Ihnen sofort eine grobe Spanne für Ihren Umzug. Sie müssen dafür nichts eintragen, nichts abschicken und niemanden anrufen. Der Wert ist eine unverbindliche Orientierung, kein Angebot.

  • WohnflächeIhrer jetzigen Wohnung65 m²
  • ZimmerKüche, Bad und Flur werden nicht mitgezählt3
  • Etagein der Sie heute wohnen2. OG
  • Aufzuggibt es im Haus einen?
  • Umzugskartonsungefähre Anzahl, Schätzung genügt50
  • Schränkedie zerlegt und wieder aufgebaut werden sollen2
  • KüchenmontageKüche abbauen und in der neuen Wohnung aufbauen
Geschätzte Spanne1.750 bis 2.400 €

Die Spanne ist brutto gerechnet und dient als unverbindliche Orientierung. Ob Ihr Umzug eher am unteren oder am oberen Ende landet, hängt von Dingen ab, die kein Regler erfasst: der Weg vom Treppenhaus zum Wagen, eine enge Altstadtgasse ohne Parkplatz, ein Dachgeschoss in Pempelfort oder ein Klavier. Darum schauen wir uns Ihre aktuelle Wohnung ohne Kosten an. Sobald wir Ihre Wohnung gesehen haben, stellen wir Ihnen ein schriftliches Angebot aus, das den abgestimmten Leistungsumfang widerspiegelt und sämtliche Posten getrennt ausweist.

Besichtigung anfragen

Hinterlassen Sie uns Ihren Namen und Ihre Telefonnummer, Ihre Reglerwerte gehen automatisch mit. Wir melden uns telefonisch bei Ihnen und legen dabei den Termin der kostenlosen Besichtigung fest. Montags bis samstags sind wir zwischen 08:00 und 20:00 Uhr für Sie da.

  • Hälfte vorab, Hälfte danachWenn wir anfangen, wird die Hälfte des vereinbarten Betrags fällig. Der Rest folgt, sobald der Umzug erledigt ist.
  • Der vereinbarte Umfang zähltGrundlage der Rechnung ist der vereinbarte Umfang. Alles darüber hinaus klären wir vorher mit Ihnen.
  • Belege aufbewahrenAbhängig vom Grund des Umzugs und Ihren persönlichen Verhältnissen kann er bei der Steuer von Bedeutung sein. Angebot und Rechnung sollten Sie aufbewahren, und was im Einzelnen gilt, klären Sie mit dem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung.